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Kanzlei Mag. Peyreder

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Liegenschaftserwerb/Kaufvertrag

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass es wegen der Komplexität der mit dem Eigentumserwerb von Liegenschaften und Wohnungen zusammenhängenden rechtlichen Fragen in der Regel sinnvoll ist, die Hilfe eines/er RechtsanwältIn bei der Vertragsverfassung und Verbücherung in Anspruch zu nehmen.

Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum des/der VerkäuferIn, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Kanäle, Leitungen, Bäche.

Kaufvertrag und Grundbuch

Zunächst wird der Kaufvertrag nach der Vorstellungen der Vertragspartner erstellt. Weiters müssen eventuelle Genehmigungen wir zB bei den Grundverkehrsbehörden eingeholt werden.

Aus steuerlicher Sicht erledigt der /dieVertragserrichterIn die Anmeldung beim Finanzamt. Zu beachten ist die Immobilienertragssteuer, die VerkäuferInnen grundsätzlich zu bezahlen haben.

Die Abwicklung des Erwerbes  erfolgt über die Treuhandschaft der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Sodann erfolgt der Antrag beim Grundbuchsgericht auf Einverleibung des Eigentumsrechtes.

Wird der Kaufbetrag durch einen von einer Bank bereitgestellten Kredit beglichen, der durch ein verbüchertes Pfandrecht gesichert  werden soll, wird der Kauf in der Regel durch die Treuhandschaft einer/es Rechtsanwalt/Rechtsanwältin abgewickelt.

In diesem Fall überweist das Kreditinstitut den Kaufbetrag nicht direkt an den/die KäuferIn oder VerkäuferIn, sondern einem/einer RechtsanwältIn, der/die den Geldbetrag treuhänderisch in Verwahrung nimmt.

Die Auszahlung an den/die VerkäuferIn erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrags erfüllt sind).

Der/die KäuferIn wird durch die „Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung“ die sogenannte „Rangordnung“ abgesichert. Damit kann ein bestimmter bücherlicher Rang für eine spätere Veräußerung begründet werden.

Checkliste Liegenschaftskauf:

  • Grundbuchstand samt dazugehöriger Urkunden. Das Hauptbuch im Grundbuch besteht aus Gutsbestandsblatt (A-Blatt), Eigentumsblatt (B-Blatt) und Lastenblatt (C-Blatt).
  • Allfällige Belastungen der Liegenschaft im Grundbuch (z.B. Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Belastungs- und Veräußerungsverbote) sowie auch außerbücherliche Lasten (außerhalb des Inhaltes des Grundbuches z.B. durch Mietrechte).
  • Abklärung des Bauzustandes und des Wertes sowie allfälliger Mängel einer Liegenschaft durch einen zuverlässigen Sachverständigen.
  • Anfallende Betriebskosten und zu erwartende Erhaltungsarbeiten inklusive allfälliger Reparaturrücklagen.
  • Flächenwidmung der jeweiligen Liegenschaft.
  • Baurechtliche Bestimmungen und Auflagen, Baubewilligung oder sonstige Bescheide und Gegebenheiten in Bezug auf die jeweilige Liegenschaft.
  • Infrastruktur, Wegerechte, Zufahrten oder sonstige Leitungsrechte etc.
  • Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften weitere Abklärungen z.B. in Bezug auf den Wohnungseigentumsvertrag.