Strafverfahren
Im Strafverfahren muss der/die VerteidigerIn von Beginn an dazu beitragen, dass alle Beweise gesammelt werden.
Die Staatsanwaltschaft ist wiederum verpflichtet auch Beweise für den/die Angeklagte(n) zu suchen. Wesentlich ist, dass der/die VerteidigerIn bereits bei der ersten Einvernahme der Polizei/Gendarmerie anwesend sein kann.
Das Strafverfahren muss bei einer Verurteilung nicht unbedingt in einer Verurteilung enden, sondern können die diversionellen Regeln angewendet werden. Diese gehen von der Zahlung einer Geldstrafe über gemeinnützige Leistungen und Verhängung einer Probezeit.